Leistungen
Das können Sie von mir als Hausverwalterin erwarten
WEG Verwaltung
Mein wichtigstes Dienstleistungsangebot besteht in der Verwaltung von Immobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung).
Zu meiner Tätigkeit zählen insbesondere folgende Leistungen:
· Erstellung einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung
· Sammlung der Rechnungsbelege (Einnahmen und Ausgaben)
· Führung und Abrechnung von Hausgeld- und Instandhaltungskonten
· Pünktliche Zahlungen aller anfallenden und periodisch wiederkehrender Rechnungen
· Erstellung eines Wirtschaftsplanes
· Einberufung, Durchführung und Leitung von ordentlichen / außerordentlichen
Eigentümerversammlungen inklusive Protokollführung
· Zügige Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungen und Handwerkern
· Einholung von unterschiedlichen Angeboten, z.B. für erforderliche Reparatur-
oder Sanierungsarbeiten
· Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und sonstiger
Dienstleistungsverträge im Namen der WEG
· ggfs. Erstellung von Einzelabrechnungen für Mieter im Auftrag des
Wohnungseigentümers
· Verwaltung von Sondereigentum
· Beratung und Erarbeitung von Problemlösungen in Abstimmung mit Eigentümern und
Beiträten
· Gute Erreichbarkeit, auch außerhalb von üblichen Geschäftszeiten in besonderen Notfällen
· Kommunikation mit Eigentümern, Handwerkern, Behörden und Unternehmen sowie im
Fall von Rechtsstreitigkeiten mit Rechtsanwälten und Gericht für und im Namen der WEG
· Zustimmungserteilung bei Verkäufen (bei Bestimmung der Teilungserklärung)
Mietverwaltung
Ein weiter Aspekt meiner Aufgaben umfasst die Mietverwaltung von Immobilien, die u.a. folgende Leistungen beinhaltet:
· Anlage und Führung eines Mieteinnahmen-Kontos
· Überwachung der Mietzahlungen
· Anlage, Führung und Abrechnung der Kautionskonten
· Erstellung und Versendung von Mahnungen
· Pünktliche Zahlung der anfallenden Kosten
· Erstellung einer Jahresabrechnung für den Wohnungseigentümer / Mieter
· Beauftragung der Heizkostenabrechnung
· Einhaltung von Angeboten und Vergabe von Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem Eigentümer
· Schriftverkehr mit Mietern, Eigentümern und Behörden